Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der SAFIX Haustechnik GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (folgend Auftraggeber genannt).

1. Allgemein
1.1 Diese AGB sind integrierter Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

1.2 Alle Preisangaben sind immer in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer (MWST), soweit nicht anders angegeben.

1.3 Preisänderungen durch Lieferanten oder durch Irrtum bleiben vorbehalten.

2. Personal
Es wird nur geschultes Personal eingesetzt, welches die gesetzlichen An- forderungen für sachkundige Personen erfüllen.

3. Ausführung
Die Arbeiten werden gemäss den geltenden SIA Normen durchgeführt.

4. Voraussetzungen
Das Objekt muss sicher und hindernisfrei zugänglich sein. Das Personal des Auftragnehmers darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.

5. Garantie
5.1 Geltung
Es gelten die Regelungen gemäss SIA Normen, soweit deren Bestimmun- gen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen. Eine Garantieleistung am Garantiegegenstand verfällt in folgenden Fällen:
- Es wurden nachträglich Änderungen durchgeführt.
- Ein anderes Unternehmen hat Arbeiten ausgeführt.
- Defekte durch unsachgemässe Behandlung.

5.2 Behebung
Die Garantieleistungen werden innert einer angemessenen Frist ausgeführt. Garantieleistungen werden nur während den normalen Arbeitszeiten (siehe Absatz 6.4) durchgeführt. Für Verzögerungen welche durch Hersteller und Lieferanten entstehen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

6. Vergütung
6.1 Zahlungskonditionen
Nach Abschluss der Arbeiten, ist die Rechnung innert 30 Tagen netto zahl- bar. SAFIX Haustechnik GmbH behält sich ausdrücklich vor, dass die Rechnung nach der Erledigung der Arbeiten, umgehend bezahlt werden muss.

6.2 Zusatzleistungen
Arbeiten und sonstige Leistungen, welche nicht durch den vereinbarten Auftrag abgedeckt sind, werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Zusatzleistungen werden immer als Zusatzaufwand verrechnet.

6.3 Stundenansätze
Die Arbeitszeit wird nach folgenden Ansätzen verrechnet: - Servicetechniker CHF 125.00 pro Stunde
- Hilfsmonteur CHF 95.00 pro Stunde

6.4 Normale Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr. Ausgeschlossen sind gesetzliche Feiertage.

6.5 Ausserordentliche Arbeitszeiten
Ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden folgende Zuschläge be- rechnet:
+0%: Samstag 07:00-12:00 Uhr
+50%: Mo-Fr 19:00-07:00 Uhr
+50%: Samstag 00:00-07:00 Uhr und 12:00-24:00 Uhr
+100%: An Sonn- und Feiertagen 00:00-24:00 Uhr

6.6 Servicefahrzeug
Für das Servicefahrzeug wird eine Pauschale von CHF 35.00 pro Einsatz verrechnet.

7. Zahlungsverzug
Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Mängelansprüche
Erfüllt der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig, kann der Auftraggeber verlangen, dass diese unentgeltlich nachgeholt werden. Erfüllt der Auftragnehmer dieser Nacherfüllung nicht innert einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber die Mängel selber beheben und die Vergütung herabsetzen.

9. Haftung
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen Schäden am Objekt verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser es liegt beim Auftragnehmer Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder arglistiges Verhalten vor, oder es besteht eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Nebenabreden des Werkvertrages oder Auftrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der gesamten AGB mit sich. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ersetzt.

10.3 Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

1. März 2023
SAFIX Haustechnik GmbH 8004 Zürich